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   LG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - 2-25 O 573/11   

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https://dejure.org/2012,61432
LG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - 2-25 O 573/11 (https://dejure.org/2012,61432)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.04.2012 - 2-25 O 573/11 (https://dejure.org/2012,61432)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. April 2012 - 2-25 O 573/11 (https://dejure.org/2012,61432)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.05.2011 - XI ZR 90/09

    Ansprüche wegen unzureichender Aufklärung über die Höhe möglicher Mieteinnahmen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - 25 O 573/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 31.05.2011 - Az.: XI ZR 90/09) muss die Unrichtigkeit der Angaben zum Anlageobjekt objektiv evident sein, damit eine widerlegliche Vermutung der Kenntnis der Beklagten besteht.
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - 25 O 573/11
    Grundsätzlich ist eine Bank bereits nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer auf Risiken der Verwendung eines Darlehens hinzuweisen (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.09.2010 mVa BGH NJW 2000, 3558 ).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - 25 O 573/11
    Die arglistige Täuschung muss vorher nachgewiesen sein (BGH, Urt. v. 29.06.2010, XI ZR 104/08; Urt. v. 3.06.2008, XI ZR 319/06 - nach juris).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - 25 O 573/11
    Die arglistige Täuschung muss vorher nachgewiesen sein (BGH, Urt. v. 29.06.2010, XI ZR 104/08; Urt. v. 3.06.2008, XI ZR 319/06 - nach juris).
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - 25 O 573/11
    Denn "dem Erwerber bei einem Steuersparmodell werden der Erwerb der Immobilie und die sonstigen Leistungen nicht gesondert, sondern als einheitliches Gesamtpaket angeboten; deshalb kann auch nur ein besonders grobes Missverhältnis zwischen dem Gesamtaufwand und dem Wert des gesamten "Leistungspakets" (unter Berücksichtigung der erzielbaren Steuervorteile) für die Frage der Sittenwidrigkeit des gesamten Vertragswerks bedeutsam sein (Senat, Urt. v. 8. Oktober 2004, V ZR 18/04, WM 2004, 2349, 2351)".
  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 220/04

    Annahme eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - 25 O 573/11
    Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass dieser Wert der Immobilie um die von den Klägern erzielten Steuervorteile weiter zu bereinigen ist (BGH WM 2005, 1598 ).
  • LG Frankfurt/Main, 27.06.2013 - 25 O 512/10
    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn die Bank die Kreditgeberrolle überschreitet, selbst eine besondere Gefährdungssituation schafft, eine Interessenskollision vorliegt oder sie einen konkreten Wissensvorsprung hat (LG Frankfurt am Main, Urteil v. 05.04.2012, Az. 2-25 O 573/11).
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